Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers - Schadorganismen

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Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) auf Fehmarn
Adulter Rundköpfiger Apfelbaumbohrer auf einem grünen Blatt
Adulter Rundköpfiger Apfelbaumbohrer (Saperda candida). Foto: Gilles Gonthier, Wikimedia Commons, CC BY 2.0

(26.2.2023) Im Februar haben auf der Insel Fehmarn zwischen den Orten Puttgarden, Gammendorf und Todendorf die Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Rundköpfigen Apfelbohrer begonnen. Zahlreiche Wirtspflanzen müssen sowohl an der öffentlichen Kreisstraße K63, in landwirtschaftlichen Knicks als auch in privaten Gärten gefällt, gerodet und vernichtet werden. Die seit dem 15. Januar 2023 geltende Allgemeinverfügung stellt die Rechtsgrundlage dar, auf der der amtliche Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer handelt.

Mitte Januar sind die Anwohner des Gebietes zwischen Puttgarden, Gammendorf und Todendorf von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, als zuständige amtliche Behörde für den Pflanzenschutz und die Pflanzengesundheit, auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die aktuelle Entwicklung informiert worden. Es wurden die zeitnah folgenden notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) dargestellt, die bis Ende Februar erfolgen sollen. Mitte Januar sind die Anwohner des Gebietes zwischen Puttgarden, Gammendorf und Todendorf von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, als zuständige amtliche Behörde für den Pflanzenschutz und die Pflanzengesundheit, auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die aktuelle Entwicklung informiert worden. Es wurden die zeitnah folgenden notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) dargestellt, die bis Ende Februar erfolgen sollen.

In einem abgegrenzten Gebiet werden nun die für die Fortpflanzung des Käfers wichtigen Wirtspflanzen gefällt und vernichtet (siehe Anlage Amtliche Verfügung, Tabelle Wirtspflanzen in der Verfügung). Das bedeutet, dass an der Kreisstraße 63 (siehe Karte des Abgrenzungsgebietes in der Anlage) 140 Bäume betroffen sind sowie Obstbäume und Weißdornhecken in anliegenden Privatgärten und mehrere 100 m Knicks an landwirtschaftlichen Flächen.

Warum diese Maßnahmen?

Der Rundköpfige Apfelbaumbohrer stellt für Baumobstkulturen in ganz Europa – besonders Apfel, Birne, Kirsche und Pflaume – eine große Gefahr dar. Eshandelt sich dabei um einen Bockkäfer, der ursprünglich in Nordamerika beheimatet ist. Dort ist er ein bedeutendes Schadinsekt an Apfelbäumen. Er befällt völlig gesunde Bäume und durch die Fraßtätigkeit seiner Larven im Holz können die Bäume stark geschädigt werden und schließlich absterben. Der Befall auf Fehmarn ist aktuell der einzige in Europa. Bei seiner Verschleppung von Fehmarn in die Obstanbaugebiete drohen sehr hohe wirtschaftliche Schäden. Daher wird das pflanzengesundheitliche Risiko durch den Apfelbaumbohrer für Deutschland und die EU als hoch eingeschätzt.

Seit 2018 ist der Schaderreger als Quarantäneschädling in der EU gelistet (Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072). In diesen Verordnungen ist festgelegt, dass der Befall getilgt und eine weitere Ausbreitung verhindert werden müssen. Dafür sind befallene und befallsverdächtige Wirtspflanzen zu fällen und zu vernichten.

Hinweise auf das Auftreten des Quarantäneschädlings

Kreisrunde Bohrlöcher mit einem Durchmesser von 8 bis 9 mm am Stamm sowie Genagsel am Stammgrund sind ein Hinweis auf das Auftreten des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida). Die Larven der Käfer leben im Stamm dieser Gehölze und bewirken durch ihre Fraßtätigkeit das Absterben der Bäume. Natürliche Fressfeinde für den Käfer und seine Larven gibt es in Europa kaum. Auch mit Maßnahmen des chemischen Pflanzenschutzes lässt sich der Rundköpfige Apfelbaumbohrer nicht bekämpfen.

Landwirtschaftskammer informiert und wirbt um Unterstützung

Die Landwirtschaftskammer zeigt großes Verständnis in der Diskussion, dass es bedauerlich sei, die Bäume, die vom Schädling als Wirtspflanze genutzt werden können, in diesem vorgegebenen Umkreis fällen zu müssen. Hier werde mit großer Umsicht vorgegangen, aber leider gebe es in diesem Fall keine Wahl. „Die Rechtsvorgaben sind eindeutig“, betonte die Kammer. Es bleibe zu hoffen, dass der Befall getilgt werden kann und dass nach einer Karenzzeit von mindestens fünf Jahren in dem betroffenen Gebiet auch wieder Apfelbäume und Co. gepflanzt werden dürfen.

Nach den Fäll- und Rodemaßnahmen, die bis Ende Februar abgeschlossen sein sollen, wird das Gebiet weiter intensiv vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer beobachtet und regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Die Mithilfe von umsichtigen Beobachtern in der Bevölkerung ist hier ausdrücklich erwünscht, um das Auftreten und die Verschleppung dieses für den Apfel- und Birnenanbau gefährlichen Schädlings zu verhindern. Bei Verdacht des Auftretens vom Rundköpfigen Apfelbaumbohrer (Saperda candida) besteht Meldepflicht.
Genagsel am Stammgrund. Foto: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Genagsel am Stammgrund.
Foto: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/legalcode
Rundköpfiger Apfelbaumbohrer (Saperda candida), Ober- und Unterseite. Foto: Ben Sale from UK, Wikimedia Commons, CC BY 2.0
Wie sehen die Käfer und ihre Larve aus?

Der 1,5 bis 2 cm große Rundköpfige Apfelbaumbohrer ist olivbraun mit zwei hellen Streifen (siehe Bild 1: erwachsener Käfer). Es besteht keine Verwechslungsmöglichkeit mit einheimischen Käferarten. Die cremeweißen Larven leben im Holz der Wirtspflanzen und erreichen nach zwei bis drei Jahren eine Größe von drei bis vier Zentimetern. Die Larven legen Gänge im Holz an. Die dadurch entstehenden Holzspäne werden durch kleine Öffnungen in der Rinde nach außen gepresst. So findet sich am Stammgrund rötlichbraunes Genagsel. Ist das Larvenstadium beendet, wird dicht unter der Rinde eine Puppenwiege angelegt. Im Sommer schlüpft der Käfer durch 8 bis 9 mm kreisrunde Löcher. Die Flugzeit dieses Käfers endet im September. Der Käfer ist selbst wenig mobil, kann aber leicht als „blinder Passagier“ verbreitet werden.

Larve des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers im Holz. Foto: James Solomon, USDA Forest Service, Bugwood.org / CC BY 3.0 US
Larve des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers im Holz. Foto: James Solomon, USDA Forest Service, Bugwood.org / CC BY 3.0 US

Wie kam der Käfer nach Fehmarn?

Es ist nicht bekannt, wie der Käfer ursprünglich nach Fehmarn gelangt ist, wahrscheinlich kam er durch aus Nordamerika importierte Pflanzen hierher. Auch ist eine Verbreitung durch befallenes Holz oder den Transport mit Fahrzeugen möglich. Der Pflanzenschutzdienst weist darauf hin, dass auf einen möglichen „blinden Passagier“ zu achten ist und befallenes Holz nicht verbracht werden darf.

Verdachtsfälle bitte melden

Das Auftreten von verdächtigen Symptomen können beim zuständigen Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Grüner Kamp 15 bis 17, 24768 Rendsburg gemeldet werden (Stephan Monien, Telefon: 0 43 31-94 53-390, E-Mail: smonien@lksh.de

Fazit

Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wird in den nächsten Wochen die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers durchführen. Die dafür geltende Rechtsgrundlage – die „Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) auf der Insel Fehmarn im Kreis Ostholstein“ findet sich unter www.lksh.de
Sie ist seit Mitte Januar in Kraft. Die Bevölkerung von Fehmarn wird darum gebeten, die Maßnahmen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes zu unterstützen.

Hintergrund

Seit 2008 wurde der Rundköpfige Apfelbaumbohrer (Saperda candida) auf Fehmarn zwischen Puttgarden, Gammendorf und Todendorf bei einem aktiven Monitoring immer mal wieder vereinzelt aufgefunden. Im Jahr 2022 wurden verstärkt Larven auf Fehmarn entdeckt, die dem Rundköpfigen Apfelbaumbohrer zugeordnet wurden. Mit einer neuen DNA-Methode wurde nun der amtliche Nachweis erbracht, dass es sich dabei tatsächlich um Saperda candida handelt. Bei diesem Insekt handelt es sich um einen EU-Quarantäneschädling, dessen weiteres Auftreten und Verbreitung verhindert werden muss.
(Daniela Rixen, LKSH)
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