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Wer trägt die Kosten einer Baumfällung? - Natur und Recht

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Wer trägt die Kosten einer Baumfällung?
Wer trägt die Kosten einer Baumfällung?
Symbolfoto    pixabay.com / CC0 1.0
(10.1.2019) Es gibt vielerlei Gründe für eine Baumfällung. Ob aus Alters- oder Krankheitsgründen, wegen eines Bauvorhabens, der allgemeinen Verkehrssicherheit oder wegen einer extremen Beschattung. Um einen Baum zu fällen, müssen  zudem Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Letzlich fallen für die Fällabeiten erhebliche Kosten an.

Mit der Kostenfrage einer Baumfällung musste sich das Landgericht Berlin befassen. In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich eine Mietpartei die Forderung einer Nachzahlung für das Jahr 2014 in Höhe von 2.000 Euro im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu erfüllen.

Die Mietpartei  bemängelte, dass der Vermieter die Kosten für das Fällen einer abgestorbenen Birke im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mietparteien umlegte. Da es sich ihrer Meinung nach um nicht umlegbare Kosten handele, lehnte die Mietpartei die Zahlung ab. Der Vermieter bestand jedoch weiter auf Erfüllung seiner Forderung. Dieses aber lehnte die Mietpartei weiterhin ab. Es kam zum Prozess.

Kosten für eine Baumfällung sind keine Betriebskosten

Das Landgericht Berlin entschied im Sinne der beklagten Mietpartei. Da es sich nicht um laufende Aufwendungen nach § 2 der Betriebskostenverordnung handele, seien die Kosten für die Baumfällung nicht als Betriebskosten umlagefähig. Das Fällen der Birke stelle eine einmalige Aufwendung und keine wiederkehrend Aufwendung dar. Die dabei entstandenen Kosten könnten deshalb, weil einmalig, nicht der beklagten Mietpartei angelastet werden. - Landgericht Berlin, Urteil vom 13.04.2018 - 63 S 217/17 -

Fazit

Da die Kosten einer Baumfällung unter Umständen sehr hoch sein können, kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Weil aber das Merkmal der „laufenden Entstehung“ fehlt, sind die Kosten nicht umlagefähig. Alleine die lange Lebensdauer von Bäumen spricht schon gegen eine „laufende“ Entstehung.
(red)
Quelle: dejure.org
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