Baumfrevel in Emden gibt Rätsel auf - Baumschutz

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Baumfrevel in Emden gibt Rätsel auf
Gekappte Krone eines städtischen Baums
Foto: Stadt Emden
(4.6.2024) Im Emder Stadtteil Wybelsum wurden 16 städtische Bäume zum Teil schwer beschädigt. Betroffen sind sieben Feld-Ahorne, zwei Säulenhainbuchen und sieben Purpur-Erlen im Alter zwischen 20 bis 25 Jahren. Bereits 2017 kam es zu einer ersten Schädigung an zwölf Bäumen, die komplett ihrer Krone beraubt wurden.

"Bei den routinemäßigen Kontrollen der Bäume des Baumkatasters der Stadt Emden, durch das die Pflege der Bäume sowie Verkehrssicherheit gewährleistet wird, wurde offensichtlich, dass diese zwölf Bäume erneut beschädigt wurden und weitere vier hinzukamen", so Jannes Utecht, Sachgebietsleitung Grünfläche beim BEE. Die vier beschädigten Bäume wurden Anfang 2023 das letzte Mal gepflegt. Die Bäume werden in dieser Siedlung ca. alle 2 bis maximal 3 Jahre gepflegt.

Die Verstümmlung der Krone führt dazu, dass die Bäume ihrer Funktionen (Klimafunktion, Sauerstoffproduktion, usw..) beraubt werden. Es können zudem Pilze eindringen und Stammfäulen hervorgerufen werden. Die Lebenszeit der Bäume wird verkürzt. Die beschnittenen Bäume schlagen in der Regel wieder aus, sind aber im Wachstum stark eingeschränkt.

Das Beschneiden und damit beschädigen von Bäumen im Eigentum der Allgemeinheit ist kein Kavaliersdelikt und selbstverständlich – bei allem Pragmatismus - nicht erlaubt. Die Stadt Emden hat Anzeige erstattet. Der Sachverhalt wird rechtlich als Sachbeschädigung bewertet für den, wenn der Verursacher gefunden wird, Schadenersatz fällig wird. Der Schaden beläuft sich auf ca. 2.000 € pro geschädigten Baum.
Baum mit kompett gekappter Krone
Meist ist nur ein Stumpf übrig: Einer der beschädigten Bäume mitten im Emder Stadtteil Wybelsum. Foto: Stadt Emden
Unsachgemäße Kroneneinkürzung
Stümperhafter Beschnitt. Foto: Stadt Emden
Sollten Anwohner*innen Pflegbedarf für einen Baum auf öffentlichen Grund sehen, können sie sich an die Stadt Emden wenden (z. B. an das Beschwerdemanagement der Stadt Emden). Die Baumkontrolleure des BEE veranlassen dann das Nötige, ggf. nach Rücksprache mit dem Fachdienst Umwelt und Klimaschutz als untere Naturschutzbehörde und zuständige Stelle für die Emder Baumschutzsatzung.

Dass ein Laubbaum zum Winter sein „Laub abwirft“ und deshalb nicht „den eigenen ästhetischen Ansprüchen genügt“ oder eine „neue Solaranlage verschattet“, ist grundsätzlich kein Grund diesen zu fällen oder radikal zu beschneiden. Bei jedem fachgerechten Eingriff des BEE an öffentlichen Bäumen wird auch immer die Baumschutzsatzung eingehalten. Auch die Stadt Emden unterliegt diesen Regelungen.
(Quelle: Stadt Emden)

...nach 2017 nun neuerlicher Baumfrevel und wieder will es niemand gewesen sein.
Aber irgendwann kommt doch alles ans Tageslicht...

  
...meint Ihr

Unterschrift Balduin Baumweh
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