Elementare Grundlagen der Gefahrenbaumfällung

Symbolfoto: Pixabay
(31.8.2020) Bäume sind lebendige Organismen. Als solche entwickeln sie sich nicht nur stetig weiter, sondern sind auch äußeren Einflüssen ausgesetzt. Dementsprechend zählt es zu den Aufgaben der Baumpflege, ihre Vitalität langfristig zu fördern und die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
In bestimmten Fällen stoßen rein baumpflegerische Maßnahmen jedoch an ihre Grenzen: Die Wechselwirkung aus gesundheitlichem Zustand und externen Einwirkungen kann dazu führen, dass ein Baum gefällt werden muss. Sei es aufgrund von Extremwetterereignissen, tiefgreifenden Krankheiten oder anderen Faktoren – die Baumfällung von Gefahrenbäumen ist notwendig, wenn die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.
Wenn die Baumfällung unvermeidbar ist
Was einen Gefahrenbaum ausmacht, ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert. Jedoch bleibt festzuhalten, dass ein Baum, der nicht stand- oder bruchsicher ist, eine unmittelbare Gefahr für Dritte darstellt und entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Umfeldes ergriffen werden müssen. Jedoch muss nicht immer eine Baumfällung durchgeführt werden. In vielen Fällen können auch alternative Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Beispielsweise, wenn nur vereinzelte Äste beschädigt sind und der Baum durch einen Rückschnitt gerettet werden kann.
Eine Baumfällung wird unausweichlich, wenn alle anderen Optionen unzureichend sind. Wie erwähnt gibt es eine Vielzahl an Gründen dafür, warum ein Baum als Gefahrenbaum eingestuft werden kann. Bei den externen Einflüssen zählen Stürme zu den häufigsten Ursachen, die vom partiellen Stammbruch bis hin zur vollständigen Entwurzelung führen können. Weiterhin können auch Erkrankungen – wie ein holzzerstörender Brandkrustenpilz – die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dieser Pilz zeichnet sich durch meist schwarze Fruchtkörper auf der Rinde aus und verursacht eine Weißfäule, übergehend in Moderfäule, die im Wurzelstock beginnt und weit in den Stamm hineinreichen kann. Nicht zuletzt kann auch das Alter oder der Wuchs ein Grund für eine Baumfällung sein.
Baumschutzverordnungen und kommunale Baumschutzsatzungen stellen einen breiten Anforderungskatalog an Baumeigentümer. Mit dem Ziel, schützenswerte Bäume zu bewahren und die Vitalität der Ökosysteme zu erhalten. Dementsprechend gilt es, die gesetzlichen Richtlinien einzuhalten und die entsprechenden Genehmigungen für eine Fällung einzuholen. Bei bestätigten Gefahrenbäumen können Ausnahmegenehmigungen auch für besonders geschützte Arten sowie während der Brut- und Setzzeit eingeholt werden. Für die eigene Sicherheit sollte die Beurteilung des Baumzustandes, die Einholung der notwendigen Genehmigungen und die eventuelle Fällung des Baumes daher einem Fachbetrieb wie der Baumpflege Kasper überlassen werden.
Die richtige Fälltechnik macht den Unterschied
Auf welche Art und Weise der Gefahrenbaum gefällt wird, ist neben den individuellen Baumeigenschaften auch mit den Bedingungen am Standort verbunden. So dürfen weder angrenzende Pflanzen, Gebäude oder andere Sachwerte durch die Baumarbeiten beschädigt werden, während auch die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden müssen. In städtischen Bereichen wie in Berlin ist es oftmals nicht möglich, eine Fällung vom Boden aus durchzuführen, da nicht ausreichend Platz für einen sicheren Fall zur Verfügung steht.
Auch hier kommt es wieder auf die Expertise der Fachleute an, um eine geeignete Technik zu wählen. Die Absetzung mittels Seilklettertechnik ist nur dann möglich, wenn der Baum noch beklettert werden kann. Weitere Alternativen stellen Hebebühnen und Kranfällungen dar, welche zwar unabhängig von der Baumstatik durchgeführt werden können, jedoch genügend Platz und einen ausreichenden Zugang für das schwere Gerät benötigen. Um einer Gefahrenfällung bereits im Voraus vorzubeugen, ist es ratsam, den Baumbestand regelmäßig kontrollieren und passend abgestimmte Baumpflegemaßnahmen durchführen zu lassen.
(goodRanking)