Direkt zum Seiteninhalt

Abstürze bei Baumarbeiten verhindern - Baumpflege

Logo für die Webseite www.arboristik.de
Menü überspringen
Menü überspringen
Onlinemagazin für  Arboristik, Baumpflege, Baumschutz - Berichte und Meinungen rund um das Thema Baum und Natur
Menü überspringen
kleines Logo
Menü überspringen
Info anfordern:
info@arboristik.de

Abstürze bei Baumarbeiten verhindern
Mann in Hubarbeitsbühne
Foto: SVLFG
(12.5.2025) Bei Baumarbeiten mittels Hubarbeitsbühne oder anderer technischer Aufstiegshilfen ereigneten sich aktuell mehrere schwere und tödliche Unfälle durch Herausfallen oder durch Herausschleudern. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG ) rät daher eindringlich zu einer Personensicherung im Arbeitskorb gegen Abstürze.

Die Ermittlungen der SVLFG zeigen, dass sich solche Unfälle oft durch herabfallende Baumteile beim Abtragen des Baumes ereignen. Fallen diese auf den Ausleger, können sie einen Katapulteffekt erzeugen, der die Person aus dem Korb herausschleudert. Der gleiche Effekt tritt beim plötzlichen Lösen des Arbeitskorbes in der Baumkrone infolge Verkeilens auf oder wenn der vermeintlich ebene und glatte natürliche Boden einen solchen Stoßimpuls bewirkt. Auch das Herausbeugen aus dem Arbeitskorb während der Arbeiten birgt eine große Gefahr.

Ein Arbeiten ohne Absturzsicherung im Arbeitskorb kommt allenfalls noch bei einfachen Pflegearbeiten und ohne Verfahren der technischen Aufstiegshilfe in Betracht, wobei auch hierbei letztendlich das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden muss und ausschlaggebend ist.

Auch wenn die Hersteller von technischen Aufstiegshilfen in der Vergangenheit zur Absturzsicherung keine verpflichtenden Aussagen getroffen haben, ist sie das A und O für sichere Baumarbeiten. Die sogenannte Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) besteht aus einem Auffanggurt und einem Rückhalt- oder Auffangsystem, was auch als Set angeboten wird. Eine PSAgA muss einschlägigen Normen entsprechen, was durch die CE-Kennzeichnung vom Hersteller bestätigt wird.
(SVLFG)

Weitere Hinweise:
Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Suchbegriffe 208-019 und 21682)
Zurück zum Seiteninhalt