Leitfaden: Baumsicherheitsmanagement - 2. Auflage

Detail, Titel Leitfaden. Quelle: Stadt Wien.
(18.3.2026) Der „Leitfaden Baumsicherheitsmanagement“ ist nun in seiner zweiter Auflage verfügbar und die seit Inkraftreten des neuen § 1319b ABGB deutlich baumfreundlichere Rechtslage berücksichtigt: Am 1. Mai dieses Jahres ist der neue § 1319b ABGB (HaftRÄG 2024) in Kraft getreten.
§1319b ABGB stellt nun klar, dass ein Baum als Naturgebilde nicht mehr wie bisher rechtlich wie ein Bauwerk zu behandeln ist. Er betont die ökologische Funktion von Bäumen und damit das Gemeinwohlinteresse an ihrer Erhaltung, geht von unterschiedlichen Sorgfaltspflichten – je nach Standorten und konkreter Situation – aus und setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung, wenn sich jemand unter Bäumen aufhalten will.
Aufgrund der neu geschaffenen Rechtslage und der bisherigen Praxiserfahrungen haben wir, das Forum Baumkonvention, den Leitfaden Baumsicherheitsmanagement unter unserer Federführung nun entsprechend überarbeitet – wieder in einem interaktiven, interdisziplinären Prozess mit den führenden Fach- und Rechtsexpertlnnen. Er soll praxisbezogene Orientierunshilfe sein, indem er die Baumverantwortlichen dabei unterstützt, im jeweiligen konkreten Fall den richtigen Sorgfaltsmaßstab anzuwenden.
Der Leitfaden Baumsicherheitsmanagement wurde von der Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ unter Federführung der Stadt Wien – Umweltschutz in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium sowie namhaften Jurist*innen und Expert*innen für Baumpflege erstellt.
Foto: Stadt Wien
Foto: Stadt Wien

Cover. Quelle: Stadt Wien
Konkrete, praxistaugliche Orientierungshilfe
Er ist eine österreichweit einheitliche und praxistaugliche Orientierungshilfe für jede*n Baumverantwortliche*n, die darlegt, wie die jeweils gebotene Sorgfaltspflicht erfüllt und gleichzeitig ein möglichst großer Schutz der Baumbestände gewährleistet werden kann.
Darin wird Schritt für Schritt erläutert:
- Wie werden Baumbestände erfasst und einem Landschaftstyp zugeordnet
- Welcher Prüfstandard ist für welche Baumbestände umzusetzen
- Wie und wie oft ist eine Baumprüfung durchzuführen
- Welche Maßnahmen müssen bzw. können durchgeführt werden
Anlass für die Erstellung des Leitadens waren die in den vergangenen Jahren zunehmend überbordenden Vorsichtsmaßnahmen an Bäumen – die allerdings bei genauerer Betrachtung in einer derartigen Intensität weder aus der geltenden Rechtslage noch aus der Rechtsprechung ableitbar sind. Die Intention war und ist es daher, die Frage der Haftungsgefahren auf ihre tatsächlichen Grundlagen zurückzuführen und praxisnah die wirklich notwendigen Maßnahmen zu konkretisieren.
Der Leitfaden Baumsicherheitsmanagement ist eine anwendungsorientierte Handlungsanleitung für Baumverantwortliche auf Basis der geltenden Rechtslage.
Er wurde in einem interaktiven, interdisziplinären Prozess mit führenden Fach- und Rechtsexpert:innen erarbeitet und ist in seiner ersten Auflage im Frühjahr 2022 erschienen. Seine zweite Auflage wurde im Herbst 2024 fertiggestellt und trägt der neuen Rechtslage Rechnung. Denn am 1.5.2024 trat die neue Baumhaftungsregelung des § 1319b ABGB (HaftRÄG 2024) in Kraft