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Widerrufsrecht: Bäume sind keine verderbliche Ware - Natur und Recht

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Widerrufsrecht: Bäume sind keine verderbliche Ware
Junge Bäume in einem Gartencenter
Symbolfoto: Pixabay
(8.3.2013) Im E-Commerce hat der Kunde bekanntlich grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen kann er die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Ausnahmen gibt es aber beispielsweise bei verderblicher Ware, also zum Beispiel bei Obst, Gemüse, Blumen usw. Hier gibt es von Gesetzes wegen schon kein Widerrufsrecht. Was aber ist bei Bäumen?   

Damit hatte sich das Oberlandesgericht Celle zu beschäftigen und es entschied: Bäume sind keine solch verderbliche Ware. Also besteht auch beim Online-Kauf von Bäumen ein Widerrufsrecht.
Laut Gericht könne die Verderblichkeit der Ware grundsätzlich bei einem Zeitraum bis zum Verderb von etwa sechs Wochen angenommen werden. Der Verkauf von Bäumen aber erfolge gerade deshalb, um dem Käufer nach dem Einpflanzen eine jahrelange Nutzung zu ermöglichen. Ein Baum sei daher ein besonders langlebiges und damit gerade kein schnell verderbliches Produkt.

Fazit
Bei der Frage der Verderblichkeit kommt es demnach auch auf den Zweck des Kaufs, also die Nutzungsabsicht an. Grundsätzlich ist ein Baum verderblich, nämlich, wenn man ihn nicht einpflanzt. Sinn und Zweck des Kaufs ist aber gerade das Einpflanzen. Diese Grundsätze können auch bei anderen Zweifelsfällen angewendet werden.
OLG Celle, Urteil vom 04.12.2012, Aktenzeichen 2 U 154/12  
(BdB)
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