Nachbarschaftsstreit um zwei Trompetenbäume
(6.1.2025) In Kevelaer (NRW) eskalierte ein Nachbarschaftsstreit um zwei Trompetenbäume, die zu dicht an der Grundstücksgrenze standen. Ein Grundstückseigentümer klagte auf Entfernung der Bäume, scheiterte jedoch. Ein Sachverständigengutachten stellte eindeutig fest, dass Trompetenbäume nicht als "stark wachsende Bäume" betrachtet werden und somit näher an der Grundstücksgrenze stehen dürfen.
Ein Trompetenbaum muss nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 b des Nachbargesetzes von Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von zwei Metern haben. Es handelt sich dabei um einen eher kleinwüchsigen Baum, sodass kein Abstand von mindestens vier Metern gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 a NachbG NRW eingehalten werden muss. Das hat das Landgericht Kleve mit Urteil vom 29.08.2024 - 6 O 204/23 so entschieden.
Der Fall: Die Eigentümerin eines Grundstücks in Kevelaer pflanzte 2016 zwei Trompetenbäume in der Nähe der Grenze des Nachbargrundstücks. 2017 wurden sie umgepflanzt. Jetzt waren sie 2, aber weniger als 4 Meter von der Grenze entfernt. Der Nachbar war der Meinung, sie müssten mehr Abstand halten, weil sie so stark wachsen. Er hat Klage erhoben. Ein Gutachter stellte fest, dass die Bäume 15 bis 18 Meter hoch werden können.
Kein Anspruch auf Entfernung der Trompetenbäume
Das Landgericht Kleve entschied gegen den Kläger. Diesem stehe kein Anspruch auf Entfernung der Trompetenbäume gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu, da der Grenzabstand zu seinem Grundstück nicht verletzt werde. Die Bäume brauchen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 b) NachbG NRW nur einen Abstand von zwei Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Der Trompetenbaum ist nicht stark wachsend
Das Landgericht hat entschieden, dass der Trompetenbaum nicht stark wachsend ist. Das bedeutet, dass ein Grenzabstand von vier Metern gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 a) NachbG NRW nicht erforderlich ist. Ein Baum gilt laut Vorschrift als stark wachsend, wenn er besonders groß wird. Dabei spielt es keine Rolle, wie schnell sie wachsen. In der Vorschrift werden einige Bäume aufgeführt, die eine imposante Wuchshöhe von über 30 Metern erreichen können. Der Trompetenbaum erreiche jedoch solche beeindruckende Höhen nicht.