Baumkontrolle an Gleisanlagen - Natur und Recht

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Baumkontrolle an Gleisanlagen: Eigentümer haften für ihre Bäume
Jeder Baum am Gleis wird fachmännisch kontrolliert. Foto: Janssen Landschaftspflege
Jeder Baum am Gleis wird fachmännisch kontrolliert. Foto: Janssen Landschaftspflege
(6.10.2022) Die Experten sind sich einig: Extremwetterereignisse werden auch in Deutschland zunehmen. Und deren Auswirkungen auf die Natur sind nicht zu verharmlosen: Die immer trockeneren Sommer schwächen Bäume und machen sie anfälliger für Parasiten. Das kann im Herbst, wenn Stürme und Starkregen vermehrt auftreten, gefährliche Folgen haben. Folgen, mit denen unter anderem die Betreiber von Privatbahnen immer häufiger zu kämpfen haben: Kranke und tote Bäume stürzen auf Gleise und Oberleitungen, beschädigen womöglich Züge oder verletzen im schlimmsten Fall sogar Menschen.

Experten rechnen damit, dass die Folgen für Bahnbetreiber durch den Klimawandel immer gravierender werden. Zum Beispiel wird kein großes Unternehmen in Deutschland derart von den Folgen des Klimawandels betroffen sein wie die Deutsche Bahn. Das hat das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung in einer Studie herausgestellt.

Neue Fristen und Regeln für die Verkehrssicherung

Um umstürzenden Bäumen entgegenzuwirken, gelten für die Deutsche Bahn sowie für private Bahnbetreiber genau festgelegte Baumkontroll-Vorschriften. Diese bestimmen die Fristen, in denen das Gehölz am Gleis kontrolliert und gegebenenfalls zurückgeschnitten bzw. entfernt werden muss. Dass dafür seit Kurzem neue Fristen und Regeln gelten, hat sich in der Branche noch nicht überall herumgesprochen. Alle drei Jahre sind die Bahnbetreiber nun dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit des Baumbestandes an den Gleisen durch fachlich geschultes Personal prüfen zu lassen. „Die Betreiber müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sein und es auch beweisen können“, erklärt Dirk Lehmann, Baumkontroll-Experte bei Janssen Landschaftspflege. „Passiert ein Schaden auf der Strecke, schränken die Versicherungen sonst ihre Zahlungen ein.“

Ignorieren von Prüfpflichten kann teuer werden

Nach Lehmanns Erfahrung wissen viele Bahnbetreiber noch gar nichts von den neuen Prüfpflichten oder schieben die Prüfung auf die lange Bank. Einige werden auch erst aus Schaden klug: „Die meisten Anfragen haben wir von Betreibern, die schon einen Versicherungsfall hatten und diesen Ärger zukünftig vermeiden wollen.“

Wer seinen Prüfpflichten nicht nachkommt, dem drohen zum einen privatrechtliche Konsequenzen, nämlich Schadensersatz und Schmerzensgeldzahlungen. Aber auch strafrechtlich können Entscheider belangt werden: Dann drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Jedes Unternehmen muss beweisen können, dass es alle notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen hat. Die Beweislast liegt also bei den Privatbahnen. Welche Pflichten genau gelten, ist in den „Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit“ und in der VDV-Schrift „Anlage und Pflege von Vegetationsflächen entlang der Schienenwege nicht bundeseigener Eisenbahnen“ festgehalten – die erst 2022 wieder aktualisiert worden ist. Wer diese Normen ignoriert, handelt fahrlässig.

Außerordentliche Prüfungen bei Stürmen etc. notwendig

Fachleuten für Baumkontrolle sind diese Vorschriften natürlich bekannt – für Nichtfachleute sind sie oft überfordernd. Das liegt auch daran, dass die Vorschriften nicht haargenaue Zeiträume für die Kontrollintervalle benennen. Der Grund: Einzelereignisse wie Stürme können außerordentliche Prüfungen notwendig machen.

Der sicherste Weg für Privatbahnbetreiber ist, die Baumkontrolle am Gleis durch zertifizierte Baumkontrolleure durchführen zu lassen. So erhält man auch ein Zertifikat für die jeweilige Bahnstrecke. Bei gut aufgestellten Landschaftspflege-Betrieben hat das Personal eine Ausbildung zum Selbstsicherer auf Bahnstrecken absolviert und wird jährlich für die Arbeit an Bahnstrecken geschult.

Kontrolleure verzeichnen alle Gefahrenbäume und gewichten Probleme

Die Baumkontrolleure markieren bei ihrer Arbeit alle Gefahrenbäume an den Gleisen und beurteilen schriftlich deren Zustand. „So ist für uns auch eine Gewichtung der Maßnahmen ablesbar“, erläutert Lehmann. So gebe es Bäume, bei denen sofortiger Handlungsbedarf bestehe, aber eben auch Bäume, die erst innerhalb des nächsten Jahres bearbeitet werden müssen.

Auch für Bäume auf Drittgrund bewerten die Experten deren Zustand und weisen auf Gefahrenstellen hin. Allerdings dürfen sie die Bäume aus Eigentumsrechten nur von außerhalb begutachten. Lehmann: „Diese Infos sind für den Kunden trotzdem sehr wichtig, damit er den Drittgrundbesitzer neben der Strecke auf seinen Handlungsbedarf hinweisen kann.“
(Stefan Brunn / fair-NEWS↗)
Janssen Landschaftspflege
Damaschkeweg 17 - 06366 Köthen
Telefon: 03496 40 14 – 0
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