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Gefahrenbaumfällungen nach mutwilliger Beschädigung - Baumschutz

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Gefahrenbaumfällungen nach mutwilliger Beschädigung
Reste einer Fällung
Symbolfoto: Pixabay
(7.7.2023) Was zu befürchten war, ist nun eingetreten. Auf der Hamburger Straße in Oberhausen Sterkrade müssen vier städtische Alleebäume gefällt werden, nachdem diese im vergangenen Jahr mutwillig beschädigt wurden.

Im Juni 2022 war im Rahmen einer routinemäßigen Baumkontrolle der SBO Servicebetriebe Oberhausen aufgefallen, dass insgesamt fünf Platanen auf der Hamburger Straße vergiftet worden sind (siehe: Astloch des Monats Juni 2022 ↗). Das Gutachten eines externen Baumgutachters bestätigte den Verdacht, die Stadt Oberhausen stellte daraufhin Anzeige gegen Unbekannt. Nachdem eine der Platanen aufgrund der nicht mehr zu gewährleistenden Verkehrssicherheit bereits gefällt werden musste, wurde die Entwicklung der vier weiteren Bäume intensiv beobachtet. Leider müssen diese nun ebenfalls gefällt werden.

Aus Gründen der nicht mehr zu gewährleistenden Verkehrssicherheit werden diese Bäume daher kurzfristig in der KW 28 ( 10.07.2023-14.07.2023) durch ein beauftragtes Unternehmen entnommen. Die Nachpflanzungen im Verhältnis 1:1 werden durch die SBO Servicebetriebe Oberhausen im Herbst/Winter 2023/2024 an Ort und Stelle durchgeführt.

Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht sind von den Verboten des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) ausgenommen und können auch innerhalb der dort genannten Schonfrist (1. März bis 30. September) durchgeführt werden. Die Bäume werden natürlich trotzdem vorab auf das Vorhandensein von Brut- und Niststätten übergeprüft.
(Quelle: Stadt Oberhausen 6.7.23)
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