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Mehr Baumschutz in Kommunen - Baumpflege

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Mehr Baumschutz in Kommunen
Der Fachverband geprüfter Baumpfleger (FgB) spricht sich für mehr Baumschutz in Kommunen aus und empfiehlt eine bundesweite Einführung einer Baumfördersatzung als Instrument des Baumschutzes
(10.6.2019) Der Fachverband geprüfter Baumpfleger (FgB) spricht sich für mehr Baumschutz in Kommunen aus und empfiehlt eine bundesweite Einführung einer Baumfördersatzung als Instrument des Baumschutzes.

Analog zu den Steinwüsten in Gärten verringern unfachliche Baumschnitte oder Komplettfällungen von Bäumen massiv die Habitate von Insekten, Vögeln, Kleintieren und geschützten Arten. In vielen Städten und Gemeinden gibt es keine Baumschutzsatzungen oder diese werden nicht auf ihre Einhaltung hin überprüft. Bei dem Baumpflegeseminar des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger vom 24. bis 26. Mai 2019 in Grünberg stellte Hinrich Lüttmann vom Amt für Umwelt und Natur in Gießen die von ihm entwickelte Baumfördersatzung vor. Diese wurde seitens des hessischen Umweltministeriums aufgegriffen und im Rahmen des Maßnahmenkatalogs Biodiversität sämtlichen hessischen Kommunen zur Nachahmung empfohlen, auch vom Land Hessen übernommen.
Fördern Städte auch private Bäume, fördern sie damit all die Funktionen, die über das private Grundstück hinaus gehen. „Das Umweltamt wird mit diesem Vorgehen als beratender Kooperationspartner wahrgenommen und gern gesehen“, berichtete Lüttmann von seiner Erfahrung mit dieser Baumfördersatzung im zweiten Jahr der Umsetzung. 450 fachgerechte Baumpflanzungen konnten erwirkt werden.
Dass die Vorgaben der ZTV-Baumpflege bei diesem Verfahren seitens der Stadt auch eingehalten werden, begrüßte der Vorsitzende des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger, Jörg Cremer, sehr. Seiner Erfahrung nach wird die seit 2017 aktualisierte Vorgabe in den Ausschreibungen der Städte oft nicht oder nicht richtig umgesetzt. Teilweise werden auch nicht fachgerecht arbeitende, billige Anbieter allein aufgrund von kurzfristiger Kostenersparnis ausgewählt. Dies wirkt sich oft sehr negativ auf den Erhalt der Bäume aus und dient somit langfristig auch der Kommune nicht.
Als Kettenmassaker beschrieben Anwohner die Kappung von Robinien und Hainbuchen bei dieser Pflanzung. Ein baumtypischer Wuchs ist hier nicht mehr zu erkennen. Als Kettenmassaker beschrieben Anwohner die Kappung von Robinien und Hainbuchen bei dieser Pflanzung. Ein baumtypischer Wuchs ist hier nicht mehr zu erkennen. Dieser Schnitt wurde zur Anzeige gebracht, verfolgt und kann gemäß Baumschutzsatzung mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Foto: FgB /Banse
Wie groß das Problem mangelhafter Baumpflege ist und wie schwierig es sein kann, fachlich richtige Entscheidungen durchzusetzen, wurde bei dem Beitrag des Juristen Rainer Hilsberg, Regierung Schwaben, deutlich. Er informierte die ca. 80 Teilnehmer der Tagung über die neuen Urteile zum Arbeitsgebiet der Baumpflege und beantwortete eingegangene Fragen der Baumpfleger. Fachlich mangelhafte Baumpflege von Firmen wie auch Gemeinden zu vermeiden bzw. falsche Entscheidungen zu verhindern, machten einen Großteil der Nachfragen aus.
Der Experte musste konstatieren, dass es bei unfachmännischer Baumpflege seitens der Kommunen keine rechtlichen Konsequenzen gibt. „Die Einhaltung der ZTV-Baumpflege ist nicht einklagbar“, so Hilsberg und wenn, dann muss diese Thematik über den politischen Raum oder die Presse thematisiert werden. Den Baumschutz zu sichern und die fachlichen Vorgaben stärker zu verbreiten, sieht Jörg Cremer als Ziel des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger und entsprechender Partnerverbände und Institutionen an.
Markus Breithaupt und Carsten Beinhoff. Die Baumpfleger informierten sich bei deren Referat zum Thema Eichenprozessionsspinner.
Markus Breithaupt und Carsten Beinhoff. Die Baumpfleger informierten sich bei deren Referat zum Thema Eichenprozessionsspinner.
Foto: FgB/ Banse
Eichenprozessionsspinner an einer Eiche in der Nähe von Münsterschwarzach/Unterfranken.
Eichenprozessionsspinner an einer Eiche in der Nähe von Münsterschwarzach/Unterfranken.
Foto: Stoeberhai, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Rußrindenkrankheit nur bei hoher beruflicher Exposition gefährlich

Die Rußrindenkrankheit ist in der Regel nur bei einer hohen beruflichen Exposition für Menschen gefährlich, berichtete Prof. Rolf Kehr von der HAWK Göttingen bei dem Baumpflegeseminar des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger (FgB) in Grünberg.
Kehr empfahl, bei flächigem Befall gefällte Ahornbäume im Wald liegen zu lassen, da der Pilz die Bäume sehr schnell zersetzt und Sporen nach einem Jahr vermutlich nicht mehr vorhanden sind. Infektionen mit diesem Schwächeparasiten sind an Ahorn allgegenwärtig. Der Pilz ist  Untersuchungen zufolge an ca. 30 % der Ahorne ohne Symptome vorhanden.
Die Bäume erkranken dann aufgrund einer zusätzlichen Schwächung durch Trockenheit und Hitze und sterben ab. Im  Freizeitgelände sollten Warnschilder aufgestellt werden. Ein Transport  der gefällten Bäume in Containern und einer entsprechenden Zerkleinerung mit Schutzmaßnahmen für direkt mit dem Holzstaub in Kontakt tretende Mitarbeiter und außerhalb der Bebauung ist durchaus möglich.
Die Gefährdung durch den Eichenprozessionsspinner hingegen ist für Baumpfleger wie auch für andere damit in Berührung kommende Personen stark gegeben. Die Baumpfleger informierten sich bei dem Refe-rat hierzu von Markus Breithaupt, "Die Kletterspezialisten" und Carsten Beinhoff, Sozialversicherung  für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die richtige Ausrüstung und  Schutzkleidung sowie deren fachgerechte Entsorgung wurden intensiv  diskutiert. Diese erfordern einen hohen personellen und finanziellen  Aufwand.
Artenschutz Schwerpunkt der Baumpflegertagung in Grünberg
 
Einen Überblick über den FLL-Fachbericht Artenschutz, der voraussichtlich dieses Jahr veröffentlicht wird, gab der Vorsitzende des FLL-Arbeitskreises Artenschutz, Marco Wäldchen. Da sehr alte Bäume die größte Diversität an Lebensraumstrukturen bieten, sollten diese so lange wie möglich erhalten werden. Solange die Verkehrssicherheit gegeben ist, sollten auch Bäume, die beschädigt sind oder nur noch begrenzt lebensfähig sind, als Habitate erhalten bleiben. Dieser grundlegende Vortrag ist für den Fachverband geprüfter Baumpfleger Auftakt einer nun über Jahre geplanten detaillierten Vortragsreihe zum Artenschutz.  
 
Das nächste Baumpflegeseminar richtet der Fachverband geprüfter Baumpfleger vom 8. bis 10. Mai 2020 in Grünberg aus. (ZVG/FgB)
 
Weitere Informationen: Fachverband geprüfter Baumpfleger (FgB)
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