Mehr Baumschutz in Kommunen

Foto: Erich Westendarp, pixabay / Pixabay Lizenz
(10.6.2019) Der Fachverband geprüfter Baumpfleger (FgB)
spricht sich für mehr Baumschutz in Kommunen aus und empfiehlt eine
bundesweite Einführung einer Baumfördersatzung als Instrument des
Baumschutzes.
Analog zu den Steinwüsten in Gärten verringern unfachliche
Baumschnitte oder Komplettfällungen von Bäumen massiv die Habitate von
Insekten, Vögeln, Kleintieren und geschützten Arten. In vielen Städten
und Gemeinden gibt es keine Baumschutzsatzungen oder diese werden nicht auf ihre Einhaltung hin überprüft. Bei dem Baumpflegeseminar des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger vom 24. bis 26. Mai 2019 in Grünberg stellte Hinrich Lüttmann vom Amt für Umwelt und Natur in Gießen die von ihm entwickelte Baumfördersatzung
vor. Diese wurde seitens des hessischen Umweltministeriums aufgegriffen
und im Rahmen des Maßnahmenkatalogs Biodiversität sämtlichen hessischen
Kommunen zur Nachahmung empfohlen, auch vom Land Hessen übernommen.
Fördern Städte auch private Bäume, fördern sie damit all die Funktionen, die über das private Grundstück hinaus gehen. „Das Umweltamt wird mit diesem Vorgehen als beratender Kooperationspartner wahrgenommen und gern gesehen“,
berichtete Lüttmann von seiner Erfahrung mit dieser Baumfördersatzung
im zweiten Jahr der Umsetzung. 450 fachgerechte Baumpflanzungen konnten
erwirkt werden.
Dass die Vorgaben der ZTV-Baumpflege bei diesem Verfahren seitens der Stadt auch eingehalten werden, begrüßte der Vorsitzende des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger, Jörg Cremer, sehr. Seiner Erfahrung nach wird die seit 2017 aktualisierte Vorgabe in den Ausschreibungen der Städte oft nicht oder nicht richtig umgesetzt. Teilweise werden auch nicht fachgerecht arbeitende, billige Anbieter allein aufgrund von kurzfristiger Kostenersparnis ausgewählt. Dies wirkt sich oft sehr negativ auf den Erhalt der Bäume aus und dient somit langfristig auch der Kommune nicht.
Dass die Vorgaben der ZTV-Baumpflege bei diesem Verfahren seitens der Stadt auch eingehalten werden, begrüßte der Vorsitzende des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger, Jörg Cremer, sehr. Seiner Erfahrung nach wird die seit 2017 aktualisierte Vorgabe in den Ausschreibungen der Städte oft nicht oder nicht richtig umgesetzt. Teilweise werden auch nicht fachgerecht arbeitende, billige Anbieter allein aufgrund von kurzfristiger Kostenersparnis ausgewählt. Dies wirkt sich oft sehr negativ auf den Erhalt der Bäume aus und dient somit langfristig auch der Kommune nicht.

Wie groß das Problem mangelhafter Baumpflege ist und wie schwierig es
sein kann, fachlich richtige Entscheidungen durchzusetzen, wurde bei
dem Beitrag des Juristen Rainer Hilsberg, Regierung
Schwaben, deutlich. Er informierte die ca. 80 Teilnehmer der Tagung über
die neuen Urteile zum Arbeitsgebiet der Baumpflege und beantwortete
eingegangene Fragen der Baumpfleger. Fachlich mangelhafte Baumpflege von
Firmen wie auch Gemeinden zu vermeiden bzw. falsche Entscheidungen zu
verhindern, machten einen Großteil der Nachfragen aus.
Der Experte musste konstatieren, dass es bei unfachmännischer Baumpflege seitens der Kommunen keine rechtlichen Konsequenzen gibt. „Die Einhaltung der ZTV-Baumpflege ist nicht einklagbar“, so Hilsberg und wenn, dann muss diese Thematik über den politischen Raum oder die Presse thematisiert werden. Den Baumschutz zu sichern und die fachlichen Vorgaben stärker zu verbreiten, sieht Jörg Cremer als Ziel des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger und entsprechender Partnerverbände und Institutionen an.
Der Experte musste konstatieren, dass es bei unfachmännischer Baumpflege seitens der Kommunen keine rechtlichen Konsequenzen gibt. „Die Einhaltung der ZTV-Baumpflege ist nicht einklagbar“, so Hilsberg und wenn, dann muss diese Thematik über den politischen Raum oder die Presse thematisiert werden. Den Baumschutz zu sichern und die fachlichen Vorgaben stärker zu verbreiten, sieht Jörg Cremer als Ziel des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger und entsprechender Partnerverbände und Institutionen an.

Eichenprozessionsspinner an einer Eiche in der Nähe von Münsterschwarzach/Unterfranken.
Foto: Stoeberhai, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Rußrindenkrankheit nur bei hoher beruflicher Exposition gefährlich
Die Rußrindenkrankheit ist in der Regel nur bei einer hohen beruflichen Exposition für Menschen gefährlich, berichtete Prof. Rolf Kehr von der HAWK Göttingen bei dem Baumpflegeseminar des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger (FgB) in Grünberg.
Kehr empfahl, bei flächigem Befall gefällte Ahornbäume im Wald liegen zu lassen, da der Pilz die Bäume sehr schnell zersetzt und Sporen nach einem Jahr vermutlich nicht mehr vorhanden sind. Infektionen mit diesem Schwächeparasiten sind an Ahorn allgegenwärtig. Der Pilz ist Untersuchungen zufolge an ca. 30 % der Ahorne ohne Symptome vorhanden.
Die Bäume erkranken dann aufgrund einer zusätzlichen Schwächung durch Trockenheit und Hitze und sterben ab. Im Freizeitgelände sollten Warnschilder aufgestellt werden. Ein Transport der gefällten Bäume in Containern und einer entsprechenden Zerkleinerung mit Schutzmaßnahmen für direkt mit dem Holzstaub in Kontakt tretende Mitarbeiter und außerhalb der Bebauung ist durchaus möglich.
Die Bäume erkranken dann aufgrund einer zusätzlichen Schwächung durch Trockenheit und Hitze und sterben ab. Im Freizeitgelände sollten Warnschilder aufgestellt werden. Ein Transport der gefällten Bäume in Containern und einer entsprechenden Zerkleinerung mit Schutzmaßnahmen für direkt mit dem Holzstaub in Kontakt tretende Mitarbeiter und außerhalb der Bebauung ist durchaus möglich.
Die Gefährdung durch den Eichenprozessionsspinner hingegen ist für Baumpfleger wie auch für andere damit in Berührung kommende Personen stark gegeben. Die Baumpfleger informierten sich bei dem Refe-rat hierzu von Markus Breithaupt, "Die Kletterspezialisten" und Carsten Beinhoff, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die richtige Ausrüstung und Schutzkleidung sowie deren fachgerechte Entsorgung wurden intensiv diskutiert. Diese erfordern einen hohen personellen und finanziellen Aufwand.
Artenschutz Schwerpunkt der Baumpflegertagung in Grünberg
Einen Überblick über den FLL-Fachbericht Artenschutz, der voraussichtlich dieses Jahr veröffentlicht wird, gab der Vorsitzende des FLL-Arbeitskreises Artenschutz, Marco Wäldchen.
Da sehr alte Bäume die größte Diversität an Lebensraumstrukturen
bieten, sollten diese so lange wie möglich erhalten werden. Solange die
Verkehrssicherheit gegeben ist, sollten auch Bäume, die beschädigt sind
oder nur noch begrenzt lebensfähig sind, als Habitate erhalten bleiben.
Dieser grundlegende Vortrag ist für den Fachverband geprüfter
Baumpfleger Auftakt einer nun über Jahre geplanten detaillierten
Vortragsreihe zum Artenschutz.
Das nächste Baumpflegeseminar richtet der Fachverband geprüfter Baumpfleger vom 8. bis 10. Mai 2020 in Grünberg aus. (ZVG/FgB)
Weitere Informationen: Fachverband geprüfter Baumpfleger (FgB)