Götterbaum in die Liste invasiver Arten aufgenommen
(2.8.2019) Am 25. Juli 2019 hat die Europäische Union die
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 veröffentlicht, welche zwecks
Aktualisierung der Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter
Bedeutung herausgegeben wurde.
Mit dieser Aktualisierung wurde erstmals seit Einführung der Unionsliste 2016 ein Gehölz in die Liste aufgenommen. Ailanthus altissima (Götterbaum) hat mit dem Update Einzug in die EU-Liste gefunden. Konsequenz aus der Aufnahme ist ein kurzfristiges Handelsverbot der Art.
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. begrüßt Maßnahmen zum Schutz intakter und funktionsfähiger Ökosysteme sowie der damit verbundenen Förderung der biologischen Vielfalt.
Ungeachtet der Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen erzeugt der Prozess rund um die Erweiterung der Unionsliste Sorgen: „Mit der Listung einer Art in der Unionsliste geht ein absolutes Handelsverbot einher. Dieser direkte Eingriff in wirtschaftliche Produktions- und Handelsprozesse, der einem vollständigen Vernichtung betroffener Gehölzarten gleichzusetzen ist, wird von Seiten nationaler wie europäischer Behörden nicht entschädigt. Bei Gehölzen kann ein mehrjähriger Aufwand kurzer Hand zunichtegemacht werden“, so Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen. e.V..
Mit dieser Aktualisierung wurde erstmals seit Einführung der Unionsliste 2016 ein Gehölz in die Liste aufgenommen. Ailanthus altissima (Götterbaum) hat mit dem Update Einzug in die EU-Liste gefunden. Konsequenz aus der Aufnahme ist ein kurzfristiges Handelsverbot der Art.
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. begrüßt Maßnahmen zum Schutz intakter und funktionsfähiger Ökosysteme sowie der damit verbundenen Förderung der biologischen Vielfalt.
Ungeachtet der Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen erzeugt der Prozess rund um die Erweiterung der Unionsliste Sorgen: „Mit der Listung einer Art in der Unionsliste geht ein absolutes Handelsverbot einher. Dieser direkte Eingriff in wirtschaftliche Produktions- und Handelsprozesse, der einem vollständigen Vernichtung betroffener Gehölzarten gleichzusetzen ist, wird von Seiten nationaler wie europäischer Behörden nicht entschädigt. Bei Gehölzen kann ein mehrjähriger Aufwand kurzer Hand zunichtegemacht werden“, so Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen. e.V..

Götterbaum (Ailanthus altissima) wächst wild vor einem Garagentor. In Österreich und der Schweiz, wird der Götterbaum bereits aktiv an der Ausbreitung gehindert.
Foto: Olybrius, Wikimedia Commons, CC0 1.0
Markus Guhl weiter: „Mit in die Zukunft gerichtetem Blick
fordern wir von der Europäischen Union die Schaffung eines Instrumentes
der Entschädigung für zutreffende Bekämpfungsmaßnahmen. Produktion und
Handel betreiben ihre Geschäfte nach geltendem Recht und können nicht
vorsehen, dass eine Art in Europa als invasiv eingestuft werden kann.
Ailanthus altissima etwa wurde bereits 1751 nach Europa eingeführt und
gilt vielerorts bereits als eingebürgert. Die Art steht lange unter
Beobachtung und dennoch hat unter anderem die öffentliche Hand das
Interesse an der Art, etwa in Form einer Vielzahl an Neupflanzungen in
den letzten Jahren nicht abreißen lassen. Bis zur Etablierung
europäischer Entschädigungsleistungen muss die Bundesregierung in die
Pflicht genommen werden.“
(BdB/red)
Link zu diesem Thema:
↗ Bund deutscher Baumschulen (BdB)
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