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Kein Kavaliersdelikt Grünschnittentsorgung im Wald
Arboristik-Baumpflege-Baumschutz
Veröffentlicht in Wald · Sonntag 26 Feb 2023
Tags: GrünschnittGartenabfälleGrünabfälle
Foto: Manfred Richter auf Pixabay


(26.2.2023) Mit Beginn des Frühjahres nimmt die illegale Entsorgung von Grünabfällen im Wald wieder zu. Insbesondere Herbstlaub, alter Rasenschnitt oder frische Strauchabfälle landen dann im Wald.
Aber nicht nur das: Mit den wiederrechtlich abgelagerten Grünabfällen finden auch Erd- und Pflanzmaterial aus Blumentöpfen oder auch Mit Beginn des Frühjahres nimmt die illegale Entsorgung von Grünabfällen im Wald wieder zu. Insbesondere Herbstlaub, alter Rasenschnitt oder frische Strauchabfälle landen dann im Wald den Weg in den Wald. Oft genug handelt es sich um gebietsfremde Arten aus fernen Ländern, die im Baumarkt oder der Gärtnerei gekauft wurden.

Im Wald verbreitet sich diese exotische Flora über Knollen, Stengel- oder Wurzelstücke und gefährden das sensible heimische Ökosystem. Dies führt nicht nur zu wirtschaftlichen Schäden, dies kann auch die Gesundheit der Waldbesuchenden gefährden. Das Thüringer Waldgesetz ahndet derartige Praktiken mit Bußgeldern bis zu 12.500 €. Darauf macht die ThüringenForst-AöR zu Beginn der Frühjahrssaison 2023 aufmerksam.

Wald ist ein bedeutender naturnaher Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere

„Wegen seiner Naturnähe und seiner räumlichen wie strukturellen Ausdehnung ist der Wald ein bedeutender, zugleich auch sensibler Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere“, erklärt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. In Thüringens Wäldern kommen geschätzt 2.700 Arten an Farn- und Blütenpflanzen, zusätzlich etwa 800 Moosarten, 3.000 Großpilzarten und über 10.000 Tierarten vor – Tendenz steigend. Immer mehr ist Wald auch Ersatzlebensraum und Rückzugsgebiet für Arten, deren ursprüngliche Lebensräume heute zerstört sind oder intensiv, etwa landwirtschaftlich, genutzt werden.

Eingeschleppte gebietsfremde Arten können dieses sensible Waldökosystem bedrohen, indem sie sich dort stark vermehren, heimische Arten verdrängen und negative Auswirkungen zeigen – etwa durch Veränderung des Nährstoffhaushaltes des Waldbodens. Auch verdrängen Riesenbärenklau, Asiatisches Springkraut und Sachalin-Knöterich örtlich die Naturverjüngung heimischer Baumarten. Der Riesenbärenklau kann auch direkt die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen, etwa durch allergische Reaktionen bei Berührung.

Im Frühjahr beginnt leider auch die „Waldmüll-Saison“: Neben Sperr- und Plastikmüll sind auch Grünabfälle aus Garten, Balkon oder Wohnung ein immer größeres Problem. Grafik: PEFC/ThüringenForst
Im Frühjahr beginnt leider auch die „Waldmüll-Saison“:
Neben Sperr- und Plastikmüll sind auch Grünabfälle aus Garten,
Balkon oder Wohnung ein immer größeres Problem. Grafik: PEFC/ThüringenForst

Illegale Ablagerungen oft in stadtnahen Wäldern

Neben dem obligatorischen Rasenschnitt finden sich regelmäßig Kirschlorbeer, Bambussorten oder auch Kronenschnitt etwa von Kiri- und Götterbaum in den illegalen Grünschnittablagerungen. Oft genug in Stadtnähe, an Waldrändern, Einmündungen von Forstwegen oder Waldparkplätzen. Für Waldbesitzende und Forstleute ist dieses Phänomen keine übertriebene Sparmentalität einiger Gartenfreunde, da Thüringer Deponien Grünschnitt oft genug kostenfrei entgegennehmen.

„Es scheint so, dass viele Leute einfach nicht wissen, welche ökologischen Probleme die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald verursachen können, von den wirtschaftlichen ganz abgesehen“, so Gebhardt abschließend. Denn gebietsfremde Arten können sich extrem aggressiv verbreiten, etwa der Götterbaum. Seine Bekämpfung ist aufwendig und teuer für den Waldbesitzenden.

Nichtheimische Arten gibt es seit 1492

Gebietsfremde Flora und Fauna wurde und wird, bewusst oder unbewusst, von anderen Kontinenten nach Deutschland und damit auch Thüringen eingeführt – und umgekehrt. Die Geschichte der Ausbreitung nicht heimischer Arten begann mit der Entdeckung anderer Kontinente durch europäische Seefahrer. Eine zentrale Rolle spielt hierbei Christoph Kolumbus und das Jahr 1492. Mit diesem Datum -willkürlich festgelegt- sind nichtheimische Arten definiert, die danach an neuen Orten der Welt verwildern. Nicht immer zum Nachteil: Kartoffel und Mais, heute aus Deutschland nicht wegzudenken, sind nach dieser Definition nichtheimische Arten.
(Dr. Horst Sproßmann)


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